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   BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52   

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https://dejure.org/1952,141
BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52 (https://dejure.org/1952,141)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1952 - I ZR 45/52 (https://dejure.org/1952,141)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1952 - I ZR 45/52 (https://dejure.org/1952,141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignung einer Gesellschaft in der Ostzone nach dem zweiten Weltkrieg - Verlagerung des Gesellschaftssitzes durch die Gesellschafter nach Westdeutschland - Ungewissheit des Schuldners einer Forderung über die Person des Gläubigers - Hinterlegung der Geldsumme in Höhe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 302
  • NJW 1953, 19
  • MDR 1953, 27
  • DB 1952, 967
  • JR 1953, 22
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
    Das Berufungsgericht folgt insoweit der in der Deutschen Bundesrepublik herrschenden Rechtsauffassung, wonach Enteignungsmaßnahmen in der Ostzone nach den anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen und interzonalen Privatrechts nur das in der Ostzone belegene Vermögen des Enteigneten ergreifen, zu dem die Forderung der Klägerin gegen die in Westdeutschland ansässige Beklagte nicht zu rechnen ist (BGHZ 1, 112 [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50] ; 2, 218, 222) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] .
  • RG, 23.09.1904 - II 593/03

    Hinterlegung; Verweisung auf die hinterlegte Sache

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
    Der Schuldner ist wegen einer Ungewißheit über die Person des Gläubigers dann zur Hinterlegung berechtigt, wenn die mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründetem Zweifel über die Person des Gläubigers führt (RGZ 59, 14, 18; 70, 88; RG in JW 1927, 523).
  • RG, 05.12.1908 - I 44/06
    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
    Der Schuldner ist wegen einer Ungewißheit über die Person des Gläubigers dann zur Hinterlegung berechtigt, wenn die mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründetem Zweifel über die Person des Gläubigers führt (RGZ 59, 14, 18; 70, 88; RG in JW 1927, 523).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 340/03

    Voraussetzungen und Wirksamkeit der Hinterlegung bei Angabe eines weiteren

    a) Dieses Erfordernis ist gegeben, wenn eine mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Überprüfung zu begründetem Zweifel über die Person des Gläubigers führt, und es dem Schuldner nach verständigem Ermessen nicht zugemutet werden kann, den Zweifel auf seine Gefahr hin auszuräumen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 7, 302, 307; BGH, Urt. v. 3. Dezember 2003, XII ZR 238/01, NJW-RR 2004, 656, 657).

    bb) Zur Begründung solcher Zweifel reicht es im allgemeinen nicht aus, daß dem Schuldner mehrere Forderungsprätendenten gegenübertreten (BGHZ 7, 302, 307).

  • BGH, 19.02.1954 - V ZR 66/53

    Rechtsmittel

    Hierzu untersucht das Berufungsgericht von BGHZ 7, 302 [307] = NJW 1953, 19 ausgehend, ob sie mit verkehrsüblicher Sorgfalt eine Prüfung vorgenommen habe, um ihre subjektive Ungewißheit über die Person des Gläubigers zu beheben, und ob der dennoch verbliebene Zweifel ein solcher gewesen sei, daß ihr nach verständigem Ermessen nicht hätte zugemutet werden können, ihn auf eigene Gefahr zu lösen.

    Unter Bezugnahme auf RGZ 77, 250 tritt sie weiter der von Rötelmann in NJW 1953, 19 vertretenen Ansicht entgegen, der Schuldner müsse vor doppelter Inanspruchnahme geschützt werden, wenn wie hier zwei Rechtskreise zwei verschiedene Gläubiger aufwiesen.

    Vielmehr bestätigen diese Entscheidungen sowie auch BGHZ 2, 218 [222] und 7, 302 [304] die Auffassung des Obersten Gerichtshofs ausdrücklich.

    Zu der vom Berufungsgericht zu Gunsten der Klägerin entschiedenen subjektiven Seite des Streitfalles hat der I. Zivilsenat in dem bereits angeführten Urteil vom 17. Oktober 1952 [BGHZ 7, 302] in einem allerdings nur ähnlich liegenden Fall Stellung genommen (vgl. auch IV. Zivilsenat in BGHZ 5, 259).

    Wenn der erkennende Senat somit zu einem anderen Ergebnis als der I. Zivilsenat in BGHZ 7, 302 gelangt, so beruht dies darauf, daß der vorliegende Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem der angeführten Entscheidung abweicht.

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 211/95

    Hinterlegung wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers

    Das ist dann der Fall, wenn eine mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründeten Zweifeln über die Person des Gläubiger führt, deren Behebung auf eigene Gefahr dem Schuldner nicht zugemutet werden kann (BGHZ 7, 302, 307; BGH, Urteile vom 19. November 1959 - II ZR 248/58 = WM 1960, 112 und vom 22. September 1965 - VIII ZR 128/63 = WM 1965, 1210, 1211) Dabei ist zu berücksichtigen, daß von einem Schuldner, dem die Erkenntnismöglichkeiten eines Gerichts nicht zu Gebote stehen, billigerweise nur begrenzte Anstrengungen zur Ermittlung des Sachverhalts und zu seiner Subsumtion unter das auf vielen Gebieten immer unübersichtlicher werdende geschriebene und ungeschriebene Recht verlangt werden können.
  • OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 VA 954/02

    Pfändung von Abschlagsforderungen von Kassenärzten gegen die Kassenärztliche

    Der Umstand allein, dass mehrere Gläubiger Anspruch auf die Auszahlung erheben oder gar nur erheben könnten, reicht für einen Anspruch der Antragstellerin auf Hinterlegung nicht aus (BGHZ 7, 302/305; WM 1960, 112).

    Stellt sich dann hinterher heraus, dass die Rechtslage entgegen der erteilten Auskunft in Wirklichkeit doch nicht unsicher war, dann berührt dies weder die Zulässigkeit (§ 372 BGB) noch die Tilgungswirkung (§ 378 BGB) der Hinterlegung (BGHZ 7, 302/307; 27, 241/243 f.: WM 1960, 112: Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. § 372 Rn 6; MüKomm-Heinrichs, 3. Aufl., § 372 Rn 10).

    Das Hinterlegungs-Hindernis der objektiv fehlenden "Ungewissheit" kann nicht einfach dadurch überbrückt werden, dass die Antragstellerin oder der von ihr zu Rate gezogene Rechtsanwalt eine abweichende Rechtsauffassung vertreten, für die es zwar ebenfalls gute Gründe geben mag, die aber der ganz herrschenden Meinung widerspricht und jedenfalls nach gegenwärtigem Stand keine Aussicht hat, sich in der Rechtspraxis durchzusetzen (vgl. BGHZ 7, 302/305).

  • OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03

    Voraussetzung der Hinterlegung bei einer Lebensversicherung

    Eine unrichtige Vorstellung von den gesetzlichen Voraussetzungen der Hinterlegung kann den objektiven Mangel dieser Voraussetzungen nicht ersetzen (BGHZ 7, 302, 305; BGH, WM 1985, 912; Westermann in Erman, BGB, 10. Aufl. 2000, § 372 Rn. 2).

    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die beim Schuldner zu objektiv verständlichen Zweifeln über die Person des Gläubigers geführt haben (vgl. BGHZ 7, 302, 303; BGH, WM 1985, 912; NJW 1997, 1501, 1502).

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 15 VA 4/16

    Hinterlegung einer Insolvenzquote durch den Insolvenzverwalter

    Was dem Schuldner zuzumuten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab BGHZ 7, 302; KG Berlin Rechtspfleger 2015, 665).
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Für die Frage des Erlöschens einer Verbindlichkeit ist das Recht massgebend, dem das Schuldverhältnis selbst untersteht (vergl. BGHZ 7, 302; Schweizerisches Bundesgericht in BGE 72 111, 52; Prölss, Ausländisches- und Internationales Privatrecht 1951, 206).
  • KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14

    Hinterlegung eines Geldbetrages durch den Insolvenzverwalter für einen

    Was dem Schuldner zuzumuten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1952 - I ZR 45/52 -, juris).
  • BGH, 18.04.1985 - III ZR 5/84

    Zulässigkeit der Schuldbefreiung durch Hinterlegung - Schuldbefreiung bei

    Die sich bei der Anwendung des § 372 BGB stellenden Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 7, 302 - LM BGB § 372 Nr. 3 mit Anm. Wilde = NJW 1953, 19 mit Anm. Rötelmann, sowie ferner BGH Urteile vom 15. Dezember 1954 - VI ZR 192/53 - LM BGB § 372 Nr. 6; vom 10. Januar 1957 - II ZR 189/55 = WM 1957, 584; vom 19. November 1959 - II ZR 248/58 = WM 1960, 112 = BB 1960, 459; vom 22. September 1965 - VIII ZR 128/63 = WM 1965, 1210) und bedürfen anläßlich des Streitfalles keiner Fortentwicklung.

    Die unrichtige Vorstellung des Schuldners, er sei aus irgendwelchen Gründen, die durch § 372 Satz 1 BGB und die beiden Alternativen des § 372 Satz 2 BGB nicht gedeckt sind, zur Hinterlegung berechtigt, kann den objektiven Mangel der gesetzlichen Voraussetzungen der Hinterlegungsbefugnis nicht ersetzen, gleichgültig, ob der Schuldner sich seine Meinung schuldlos oder schuldhaft gebildet hat (vgl. BGHZ 7, 302, 305 - LM BGB § 372 Nr. 3 mit Anm. Wilde).

  • KG, 27.11.2007 - 1 VA 14/06

    Hinterlegung: Annahmeverzug des Gläubigers

    Die - objektiv gerechtfertigte - Hinterlegung bewirkt eine Befreiung des Hinterlegers von seiner Verbindlichkeit (BGH, NJW 1953, 19; OLG Düsseldorf, ZIP 1994, 960).
  • BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 67/83

    Verzinsung der Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Feuerversicherer

  • BGH, 07.03.1973 - VIII ZR 204/71

    Nachfolgevereinbarung, Vertragsübernahme

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52

    Grundstückspreisverordnung

  • BGH, 17.03.1953 - I ZR 77/52

    Rechtsmittel

  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines

  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86

    Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit;

  • BGH, 19.11.1959 - II ZR 248/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 89/53

    Rechtsmittel

  • AG Hamburg, 10.11.2020 - 57 HL 397/20

    Hinterlegung durch den Insolvenzverwalter: Anforderungen bei Hinterlegung

  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 9/64

    Geheime und betrügerische Entgeltabrede in Täuschungsabsicht trotz Inkrafttretens

  • BGH, 09.07.1956 - II ZR 279/54

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rechnungslegung - Anforderungen an das

  • LG Mainz, 31.10.2001 - 12 HKO 50/01

    Voraussetzungen der zur Schuldtilgung führenden Hinterlegung

  • BGH, 03.11.1961 - V ZR 10/60
  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 189/55

    Rechtsmittel

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